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Rußdorfer 10, 09212 Limbach-Oberfrohna

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Feriencamp 2021

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Veranstalter ist der TV OBERFROHNA 1862 E.V., Rußdorfer Straße 10 – 09212 Limbach-Oberfrohna. Austragungsstätte ist das Sportgelände am Jahnhaus. Für die An- und Abreise zum Trainingsgelände sind die Teilnehmer selbst verantwortlich.
  2. Der TV OBERFROHNA 1862 E.V. stellt Umkleideräume zur Verfügung. Für abhanden gekommene Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
  3. Nach eingehender Anmeldung und Eingang der Teilnahmegebühr erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung per E-Mail.
  4. Bei Absage ab 3 Wochen vor dem Camp wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20 %, ab 1 Woche vor dem Camp in Höhe von 50 % der Teilnahmegebühr erhoben. Alternativ kann ein Ersatzteilnehmer benannt werden. Bei Krankheit während des Camps unter Vorlage eines ärztlichen Attests erhalten Sie eine anteilige Rückerstattung. Ausgenommen ist bei Absage bzw. der anteilige Betrag für Ausrüstungsgegenstände (Trikot, Hose, Stutzen) von 50 €.
  5. Die Teilnahmegebühr beinhaltet die Mittagsverpflegung, Obst und Getränke, Trainings- und Spieleinheiten sowie das Rahmenprogramm. Das Camp beginnt täglich um 10.00 Uhr und endet um 15.30 Uhr.
  6. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt, sollten sich mehr Teilnehmer anmelden, entscheidet die Reihenfolge des Eingangsdatums der Anmeldung.
  7. Mit der Anmeldung versichert der Teilnehmer, dass er sporttauglich ist.
  8. Eventuelle Erkrankungen und Verletzungen des Kindes beim Training und rund um das Fußballcamp sind durch die Krankenversicherung der Erziehungsberechtigten abgesichert.
  9. Der Veranstalter behält sich vor, einzelne Veranstaltungen bei zu geringer Teilnehmerzahl auch kurzfristig abzusagen. Schadensersatzansprüche über die Rückerstattung der Teilnahmegebühr hinaus, entstehen in diesem Fall nicht. Außer anteilig Betrag Ausrüstungsgegenstände (Trikot, Hose, Stutzen) von 50 €.
  10. Wenn auf Grundlage des Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite das Feriencamp abgesagt werden muss, wird die Teilnahmegebühr zurückerstattet.

    Außer anteilig Betrag Ausrüstungsgegenstände (Trikot, Hose, Stutzen) von 50 €.